Lizenz- und Vertragsbedingungen
Stand: August 2026. Anbieter ist die IT-Beratung Lars Hobusch, Perchastraße 18, 82319 Starnberg, Deutschland.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung der Software SotaDesk. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung auf dieser Seite ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss des Zahlungsvorgangs geben Sie ein Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, sobald wir den Lizenzschlüssel bereitstellen. Vertragssprache ist Deutsch, daneben Englisch.
3. Was Sie erhalten
Sie erhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbefristetes Recht, SotaDesk zu eigenen Zwecken zu nutzen. Die Zahl der gleichzeitig freigeschalteten Geräte richtet sich nach der gekauften Stufe:
| Kostenlose Fassung | ein Gerät |
|---|---|
| Pro | zwei Geräte |
| Pro Extra | fünf Geräte |
| Enterprise S / M / XL | 20 / 50 / unbegrenzt |
Ein Gerät lässt sich jederzeit in den Einstellungen wieder abmelden und der Platz anderweitig belegen. Alle künftigen Fassungen sind ohne Aufpreis enthalten – es gibt keine Wartungsgebühr und kein Abonnement.
Die Begrenzung der kostenlosen Fassung auf ein Gerät wird technisch nicht geprüft. Sie ist gleichwohl vereinbart.
4. Was nicht erlaubt ist
- Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung des Lizenzschlüssels an Dritte.
- Veröffentlichung des Schlüssels oder Umgehung der Freischaltung.
- Zurückentwickeln, Verändern oder Bearbeiten der Software, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies ausdrücklich gestatten.
Bei Verstößen dürfen wir den Schlüssel sperren. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht erstattet.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Sie sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt über Stripe; die Rechnung stellt Stripe in unserem Namen aus.
6. Testzeitraum
Nach der Einrichtung stehen 30 Tage lang alle Pro-Funktionen offen, ohne Zahlungsangaben und ohne Konto. Danach läuft SotaDesk als kostenlose Fassung weiter. Vorhandene Einstellungen bleiben erhalten und werden weiter angewendet; lediglich die Bedienelemente der kostenpflichtigen Funktionen entfallen.
7. Freischaltung und Betrieb ohne Netz
Zur Freischaltung wird eine nicht zurückrechenbare Gerätekennung an unseren Lizenzserver übermittelt (siehe Datenschutz). Der Nachweis gilt 14 Tage, danach folgt eine Nachfrist von sieben Tagen. Eine gekaufte Fassung läuft also mindestens 21 Tage ohne jede Netzverbindung weiter. Danach fällt sie auf die kostenlosen Funktionen zurück, bis wieder eine Verbindung besteht.
8. Mängel
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Wir schulden die Beschaffenheit, die sich aus der Produktbeschreibung ergibt – nicht jede denkbare Eignung für einen besonderen Zweck. Da SotaDesk 30 Tage lang vollständig getestet werden kann, empfehlen wir ausdrücklich, vor dem Kauf zu prüfen, ob es auf Ihrer Einrichtung tut, was Sie brauchen.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig. SotaDesk verändert Fensteranordnungen und Anzeigeeinstellungen, keine Dateien.
10. Verfügbarkeit des Lizenzservers
Wir bemühen uns um dauerhaften Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Sollte der Dienst dauerhaft eingestellt werden, stellen wir eine Fassung bereit, die ohne Freischaltung auskommt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand Starnberg.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.